Gartenwasserzähler
Wer in seinem Garten oder auf seinem Grundstück viel Trinkwasser zum Bewässern der Pflanzen o.ä. verwendet und dieses Wasser nachweislich nicht der zentralen Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zuführt, kann einen Unterzähler zum Hauptwasserzähler, einen sogenannten Gartenwasserzähler, beantragen. Dieser Zähler misst die verbrauchte Wassermenge für die Gartenbewässerung und bringt diese bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr in Abzug.
Kurz gesagt:
Für die separat gemessene Trinkwassermenge werden keine Schmutzwassergebühren in Rechnung gestellt.
Für Haushalte, deren Grundstück nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind und die alternativ über eine Kleinkläranlage bzw. Sammelgrube verfügen, ist dieser separate Zähler nicht zweckmäßig.
Der Einbau eines Gartenwasserzählers ist über ein Formular beim Zweckverband schriftlich zu beantragen. Die Genehmigung des Antrags gilt maximal bis zum Ende einer auf dem Zähler vermerkten Eichfrist (6 Jahre). Bei Interesse kann im Anschluss ein neuer Antrag gestellt werden.
Mit dem Einbau des Gartenwasserzählers beginnt die getrennte Gebührenabrechnung.
Alle Kosten, die mit der Installation der Messeinrichtung in Verbindung stehen, hat der Anschlussnehmer zu tragen.

Einbaurichtlinien für den Gartenwasserzähler
Allgemeines:
Die Anschaffung und Installation eines Gartenwasserzählers liegt in der Verantwortung des jeweiligen Grundstückseigentümers. Dazu ist der entsprechende Antrag über den Einbau eines Gartenwasserzählers auszufüllen und zusammen mit der Fotodokumentation beim ZWAR schriftlich einzureichen, vorzugsweise
per E-Mail an: gartenwasser@zwar.de
Der ZWAR erhebt für den entstandenen Verwaltungsaufwand eine einmalige Bearbeitungsgebühr von derzeit 35,00 Euro gemäß Verwaltungsgebührensatzung (Inbetriebnahme einer Kundenanlage).
Anforderungen:
Es ist darauf zu achten, dass ein geeichter Kaltwasserzähler mit CE-Kennzeichnung und DVGW_Prüfung verwendet wird, der nicht größer als der Hauswasserzähler sein darf.
Der Gartenwasserzähler ist an einem frostsicheren, stets zugänglichen und gegen äußere Einflüsse gesicherten Ort innerhalb oder außerhalb (Zapfhahn) des Gebäudes in die Leitung einzubauen, die ausschließlich der Gartenbewässerung dient. Beim Einbau ist die Fließrichtung zu beachten.
Bei Installation im Gebäude:
Der Einbau in die vorhandene Hausinstallation darf nur durch ein im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Vor und hinter dem Zähler ist ein Absperrventil zu setzen. Der Zähler ist normgerecht nach DIN EN 1717 in Verbindung mit DIN 1988 mit einem Rückflussverhinderer fest und nachweislich zu installieren.
Alle Zapfstellen, die nach dem Gartenwasserzähler angebracht sind, dürfen keinen Zugang an das öffentliche Kanalnetz haben.
Bei Bedarf können Vor-Ort-Kontrollen durch den ZWAR erfolgen.
Eichfrist:
Die Eichfrist beträgt gemäß Mess- und Eichverordnung 6 Jahre. Der Grundstückseigentümer hat nach Ablauf dieser Frist oder bei einem Defekt den Gartenwasserzähler auf eigene Kosten auszutauschen und die abrechnungsrelevanten Daten an den ZWAR weiterzuleiten. Der Ausbaustand des alten Zählers ist mit einem Foto nachzuweisen.
Gartenwasserzähler, bei denen die Eichfrist abgelaufen ist, können bei der dann aktuellen Gebührenabrechnung nicht mehr berücksichtigt werden.
Mitteilung des Zählerstandes:
Der aktuelle Zählerstand ist jährlich bis zum 31. Dezember durch den Kunden unaufgefordert an den ZWAR über das Formular auf der Webseite unter https://www.zwar.de/trinkwasser/zaehlerstand-melden oder telefonisch unter
03838/8004 604 zu übermitteln.
Sofern die Meldung des Zählerstandes ausbleibt, ist ein Absetzen der Verbrauchsmengen nicht möglich. Sollten im Rahmen eines Widerspruchs nachträglich Zählerstände zum Ansatz kommen, ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr lt. Verwaltungsgebührensatzung zu zahlen.
Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Angaben gemacht wurden und die unterzeichnete Datenschutzinformation sowie die drei definierten Fotos vollständig beigefügt sind. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Ablauf
Antrag & Genehmigung
Laden Sie sich den Antrag und das Merkblatt zum Einbau eines Gartenwasserzählers herunter und füllen Sie diesen vollständig und unterschrieben aus.
Für die Einreichung des Antrags ist ein Einbaunachweis in Form einer Fotodokumentation zur Angabe des Einbauortes (Foto 1 Vorderansicht), der Zähler (Foto 2 Draufsicht) und die Kontrolle der Fließrichtung (Foto 3 Seitenansicht) beizufügen, siehe Muster-Fotos oben rechts.
Für jeden benötigten Gartenwasserzähler muss jeweils ein separater Antrag gestellt werden.
Reichen Sie den Antrag inklusive der drei Fotos bei uns ein:
-vorzugsweise per E-Mail: gartenwasser@zwar.de
-persönlich/ über den Hausbriefkasten oder
-per PostNach erfolgter Prüfung setzen wir uns telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen in Verbindung.
Zählereinbau
Arbeiten an der Trinkwasserhausinstallation hinter dem Wasserzähler (Kundenanlage) dürfen grundsätzlich nur Firmen durchführen, die in der Firmenliste (Hausinstallation) des Zweckverbandes gelistet sind. Ausnahmen sind zu beantragen.
Beauftragen Sie bitte ein zertifiziertes Installationsunternehmen und lassen Sie die notwendigenden Arbeiten ausführen.
Kontakt Zählerwesen für Rückfragen
Herr Hellinger, Tel.: 03838/8004-141
Sprechzeiten: Mo - Do 8.00 - 11.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr
Hilfreich zur Entscheidung
Ökologische Betrachtung
Im Vorfeld individuell prüfen:
-> Welche Pflanzenarten verwende ich in meinen Garten und wie ist deren Wasserbedarf?
-> Gibt es vielleicht Alternativen der Wasserbeschaffung, z.B. das Sammeln von Regenwasser zur Gartenbewässerung?
Zu beachten ist: Der Gartenwasserzähler darf nicht zur Befüllung verwendet werden, wenn das Poolwasser anschließend dem Schmutzwasserkanal wieder zugeführt wird (z.B. Entleerung des Pools oder ein fester Anschluss am Schmutzwasserkanal besteht).
Bitte dabei beachten:
Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer 1. Die Trinkwasserressourcen der Erde haben sowohl mit dem Klimawandel als auch mit dem systematischen Raubbau und der Umweltverschmutzung zu kämpfen.
Die Bundesregierung hat jüngst eine Nationale Wasserstrategie beschlossen zum bewussten Umgang mit dem Lebensgut "Wasser". Ziel ist die Gewährleistung der Trinkwasserversorgung in Deutschland mit dem Schutz des Grundwassers angesichts des Klimawandels, der damit einhergehenden Änderungen und das rechtzeitige Treffen von Maßnahmen, wie z.B. Schutz vor Hochwasserereignissen, vor Starkregen aber auch vor Hitze.
Auch der ZWAR als Ihr regionaler öffentlich-rechtlicher Versorger ist sich dieser Verantwortung bewusst und unternimmt jährlich aufwendige Maßnahmen zum Erhalt unserer örtlichen Trinkwasserreserven.
Finanzielle Betrachtung
Ein Gartenwasserzähler zählt als sogenannter "Abzugszähler" die Menge des verbrauchten Trinkwassers, welche nicht in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet wird. Wenn Sie beispielsweise große Flächen bewässern müssen, kann diese separat gemessene Trinkwassermenge bei der Schmutzwassergebühr in Abzug gebracht werden. Jedoch ist zu beachten, dass der Einbau dieses separeten Zählers mit zusätzlichen Aufwänden wie Installateur-, Einbau- und auch regelmäßigen Wechselkosten entsprechend der Eichfrist verbunden ist.
Aus der Beantwortung dieser und eventuell weiteren Fragen können Sie Ihren individuellen Bedarf an Gartenwasser abschätzen und in Ihre finanzielle Betrachtung einfließen lassen.