Standrohr-Verleih

Ein Standrohr für die Baustelle oder eine Veranstaltung mieten

Standrohre dienen der zeitlich befristeten Wasserentnahme über Hydranten aus dem Versorgungsnetz des ZWAR.

Die Ausleihe unter Angabe des Einsatzortes kann beim ZWAR angefragt und beantragt werden (Formular rechts). Nach kurzer Prüfung und Absprache wird der Verleih über einen Mietvertrag geregelt.

Kaution/ Einzahlungsbeleg

Standrohre werden grundsätzlich nur gegen Kaution ausgegeben. Diese ist im Vorfeld zu überweisen.

Bankverbindung
Deutsche Kreditbank Berlin | IBAN DE91 1203 0000 0000 1022 85 | BIC BYLADEM1001

Sparkasse Vorpommern | IBAN DE30 1505 0500 0836 0017 96 | BIC NOLADE21GRW

Verwendungszweck: Standrohr Name bzw. Firma

Im Ausnahmefall kann die Kaution per ec-Karte oder bis zum 31.7.2025 in bar eingezahlt werden.

Betrag:
300 ,-Euro/ Standrohr bis 31.7.2025

500 ,-Euro/ Standrohr ab 1.8.2025

Kosten

Mietpreis 4,- Euro/ Kalendertag
Gebühren für das entnommene Wasser: 1,99 Euro/ m³

Säumniszuschlag bei Überschreiten der vereinbarten Nutzungszeit: 2,50 Euro/ Kalendertag.

Ausgabe & Rückgabe

Die Standrohr-Ausgabe und -Rückgabe erfolgt zu den Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 - 15.45 Uhr und Freitag in der Zeit von 8.00 -11.45 Uhr bzw. nach telefonischer Vereinbarung.

Verlängerung/ Rückgabe

Eine Verlängerung der vertraglich vereinbarten Mietzeit ist telefonisch möglich.

Das Standrohr ist jedoch spätestens in der dritten Woche im Dezember eines jeden Kalenderjahres an den ZWAR zurückzugeben um die Jahresabrechnung zu erstellen.

Verkehrssicherung

Für die verkehrsrechtliche Sicherung des Standrohres ist der Mieter verantwortlich.

Haftung

Für eventuelle Beschädigungen bzw. Verlust des Standrohrs mit Wasserzähler (auch durch Diebstahl) haftet der Mieter in vollem Umfang.

Rechtliches

Für die Nutzung des Standrohrs mit der damit verbundenen Entnahme von Trinkwasser durch den Mieter gilt die Wasserversorgungssatzung.

Wichtige Hinweise

Die Abfrage nach geeigneten Hydranten (Überflur- und Unterflurhydranten) erfolgt im Vorfeld durch den Mieter. Die Standrohre sind mit einem C-Anschluss bzw. klassischen Wasseranschlüssen ausgestattet. Standrohre mit einem Wasserhahn eignen sich besonders für Wasserentnahmestellen, bei denen vergleichsweise geringe Wassermengen entnommen werden. Zubehör wie Schläuche werden aus hygienischen Gründen nicht ausgegeben.

Die Wasserentnahme an Feuerlöschhydranten obliegt ausschließlich der Feuerwehr.

Kontakt

für telefonische Anfragen bzw. Absprachen:

Dispatcher 03838/ 8004-0

bzw. über den zuständigen Meister vor Ort.

Formular & Merkblatt

Mietvertrag Standrohr

Merkblatt