Blackout & Wasserversorgung
Gefahr eines Blackouts – wie funktioniert die Wasserversorgung bei Stromausfall?
Wenn der Strom ausfällt, geht nichts mehr: kein fließendes Wasser, keine Toilettenspülung. Waschmaschine, Herd, Kühlschrank, Aufzug, Telefon und Internet – alles steht still.
Dann dient das bereitgestellte Wasser nur noch zur Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs – als Wasser für Mensch und Tier sowie für die Körperpflege.
Das Verbandsgebiet des ZWAR erstreckt sich über die Inseln Rügen, Hiddensee und Ummanz. Insgesamt werden aktuell 24 Wasserwerke betrieben um alle angeschlossenen Ortschaften mit Trinkwasser zu beliefern. Täglich werden 67.152 Einwohner mit einem mittleren Tagesbedarf von 14.356 Kubikmetern versorgt – zuzüglich der Urlaubs- und Tagesgäste, die sich inzwischen auch saisonübergreifend auf den Inseln aufhalten.
Aus Gründen der Versorgungssicherheit werden einige Versorgungsgebiete in einem Netzverbund betrieben. Elf Wasserwerke, vier Kläranlagen und drei Abwasserhauptpumpwerke sind aktuell mit einem ortsfesten Notstromaggregat ausgestattet. Sofern die Stromversorgung ausfällt, können diese Aggregate den überwiegenden Teil der Trinkwasserversorgung sowie einen Teil der Abwasserreinigung abdecken. Die Beschaffung stationärer Stromaggregate für weitere Wasserwerke und Druckstationen wird derzeit realisiert.
Weiterhin wird die tägliche Notwasserbereitstellung über den Einsatz von mobilen Notstromaggregaten an den Wasserwerken sowie über die Versorgung mit Wasserwagen oder Tankanhängern abgesichert. Feste Lieferzeiten werden über Tourenpläne organisiert.
Alle eingesetzten Notstromaggregate müssen regelmäßig mit Treibstoff versorgt werden, um die leitungsgebundene Notwasserversorgung zu gewährleisten. Eine lückenlose Versorgung mit Kraftstoff ist damit die wichtigste Voraussetzung. In Summe werden täglich circa 10.000 Liter Kraftstoff allein zur Betreibung der notstromgebundenen Anlagen benötigt. Zusätzlich verbrauchen die Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Zugfahrzeuge täglich circa 2.000 Liter Diesel.
In nahezu jedem Versorgungsgebebiet befinden sich sensible Einrichtungen, wie Krankenhäuser oder Kliniken, Pflegeheime, Behindertenwohnheime, Kindertagesstätten und Unternehmen der Lebensmittelherstellung. Im Zuge der Notwasserversorgungskonzeption sind sensible Einrichtungen stets bevorzugt zu behandeln.
Wichtig für alle Kundinnen und Kunden in dieser Notlage ist der sensible und äußerst sparsame Umgang mit dem bereitgestellten Wasser. Das Wasser soll nur für den lebensnotwendigen Bedarf (und sicherheitshalber abgekocht) für Mensch und Tier und zur Körperpflege verwendet werden. Es wird geraten, sich zusätzlich mit (Mineral-) Wasser zu bevorraten; so empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): 20 Liter pro Person für 10 Tage. Abgestandenes Wasser sollte aus hygienischen Gründen nicht als Trinkwasser verwendet werden.
Um die Ressource Wasser zu schonen, empfiehlt sich das Sammeln von Niederschlagswasser beziehungsweise Brauchwasser in entsprechenden Behältern oder Eimern. Dieses Brauchwasser kann direkt zur Toilettenspülung verwendet werden oder es empfiehlt sich die Nutzung einer Campingtoilette. Da die Pumpstationen bei Stromausfall überlaufen könnten, soll möglichst wenig Abwasser in Toilette und Co. eingeleitet werden. Vollgelaufene Pumpstationen bitte an den ZWAR melden.
Alle Informationen und Hinweise zu diesem Thema und die Auflistung der Standorte mit den Wasserwagen finden Sie demnächst auch auf dieser Webseite.
Beachten Sie bitte auch immer unsere regelmäßigen Facebook-Posts auf der ZWAR-Facebookseite www.facebook.com/zweckverbandruegen, sowie entsprechende Aushänge und Informationsblätter bei den Bürger-Anlaufstellen, den sogenannten „Leuchttürmen“ in Ihrer Gemeinde.
Wir wünschen uns alle gemeinsam, dass ein solcher Katastrophenfall niemals eintritt. Dennoch ist eine Notfallvorsorgeplanung wichtig und entscheidend für den Ernstfall damit eine Notversorgung mit dem Lebensmittel Nummer 1 an alle Haushalte erfolgen kann.
Bürgerhinweise
Hinweis Notwasserversorgung
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12.12.2022
Bürgeranlaufstellen - download
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12.12.2022