Grundstücks-/Hausanschlüsse

Anschluss an das Ver- und Entsorgungnetz

In § 10 der Wasserversorgungssatzung des ZWAR wird als Hausanschlüsse die „Verbindung des Verteilnetzes (Versorgungsleitung) mit der Anlage des Grundstückseigentümers“ definiert.
Weiter heißt es: „Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung.“. Diese befindet sich in der Regel unmittelbar vor der Wassermesseinrichtung.

§ 2 der Abwasseranschlusssatzung definiert Grundstücksanschlusskanäle einschließlich der Anschlussschächte an der Grundstücksgrenze als zur öffentlichen Anlage gehörend. Sie werden in der Regel mit dem Kanalnetz hergestellt.
Soweit dies nicht der Fall ist, werden sie im Auftrag des ZWAR hergestellt und über die Anschlussbeitragserhebung finanziert.

Havariedienst

0800 / 99 27 112

24. Std. Bereitschaft

1. Wie erfolgt der Anschluss meines Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgung?

Ein erstmaliger Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ist zu beantragen. Im Antrag sind die Verbrauchsstellen anzugeben. Daraus wird die Dimension der Hausanschlussleitung berechnet.

Die Herstellung der Anschlüsse erfolgt durch Fremdfirmen. Diese Unternehmen sind durch Ausschreibung ermittelt. Sie unterbreiten anhand der vertragsgebundenen Einzelpreise ein anschlussbezogenes Angebot und werden nach einer diesbezüglichen Abstimmung mit dem Antragsteller beauftragt.

Bei der erstmaligen Herstellung eines Hausanschlusses erhebt der ZWAR einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch in Höhe der tatsächlichen im Einzelfall entstandenen Kosten zzgl. Verwaltungsgebühren.


2. Welche Möglichkeit der Abwasserentsorgung besteht für mein Grundstück?

Je nach Lage des Grundstückes werden folgende Anschlussmöglichkeiten unterschieden:

a) leitungsgebundene Entsorgung per Kanal für Schmutz- und Niederschlagswasserwasser

b) leitungsgebundene Entsorgung per Kanal nur für Schmutzwasser

c) grundstücksbezogene Schmutzwasserbehandlung in einer Kleinkläranlage

d) grundstücksbezogene Einleitung von Schmutzwasser in eine abflusslose Sammelgrube und Abfuhr des Inhaltes durch den ZWAR

e) grundstücksbezogene erlaubnisfreie Niederschlagswasserversickerung, wenn Grundstück in den Anlagen der Niederschlagswassersatzung erfasst.


3. Anträge ausgefüllt und unterschrieben beim ZWAR einreichen!

Antrag auf Herstellung/Änderung eines Trinkwasseranschlusses (Anschluss Trinkwasserversorgung)

Antrag auf Anschluss einer Grundstücksentwässerungsanlage (Anschluss Abwasserentsorgung)

Wichtige Anlagen zum Antrag:

-        Grundriss vom Gebäude mit Hausanschlussraum bzw. Zähleranbringungsort (bei Einsatz eines Zählerschachtes nicht erforderlich)
-        Lageplan vom Grundstück mit bestehenden und/oder geplanten Haupt- und Nebengebäuden
-        soweit der Antragsteller nicht Grundstückseigentümer ist, eine vom Eigentümer unterzeichnete Vollmacht



Weitere Anträge und Formulare stehen hier zum Download für Sie bereit!


Zertifizierte Installationsunternehmen

Der ZWAR stellt Trinkwasserhausanschlüsse bzw. Grundstücksanschlüsse an die öffentliche Kanalisation nicht selbst her. Da diese den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen, bedarf die Bauausführung einer Zertifizierung der Rohrleitungs-/Kanalbauunternehmen.
Hierzu hat der ZWAR im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung den wirtschaftlichsten Bieter ermittelt und diesen per Jahresleistungsvertrag gebunden. Die Kosten Ihres Trinkwasserhausanschlusses werden in Höhe der Rechnung, zzgl. einer Verwaltungsgebühr, mittels eines Kostenerstattungsbescheides (öffentlich-rechtlicher Abgabenbescheid) an Sie weitergeleitet.

Bitte beachten Sie, dass auch die Hausinstallation nur durch ein zugelassenes Installationsunternehmen hergestellt werden darf.

Entsprechend zertifizierte Betriebe in unserem Versorgunggebiet finden Sie in dieser:

Übersicht zertifizierter Unternehmen für Hausinstallationen


Direktkontakt Anschlusswesen

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