Ausbau Breitbandnetz
BREITBANDAUSBAU IM VERBANDSGEBIET DES ZWECKVERBANDES WASSERVERSORGUNG UND ABWASSERBEHANDLUNG RÜGEN (ZWAR)
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (jetzt: Bundesministerium für Digitales und Verkehr) hat im Herbst 2015 ein Förderprogramm für die Versorgung des ländlichen Raums mit schnellem Internet gestartet. Seit dem 26. April 2021 ist die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland in Kraft getreten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit einem Kofinazierungsprogramm am Breitband- bzw. Glasfaserausbau. Die aktuelle Förderung ermöglicht es dem ZWAR, die unterversorgten, unwirtschaftlichen und ländlichen Siedlungsbereiche für eine langfristige, zukunftsorientierte und nachhaltige Breitbandversorgung zu erschließen. Der ZWAR errichtet in den unterversorgten Ausbaugebieten eine Glasfaserstruktur bzw. ein Glasfasernetz bis in das Gebäude.
Das Breitbandförderprogramm des Bundes
Geplant ist der Glasfaserausbau der einzelnen Haushalte in den förderfähigen Projekten. Diese Haushalte sollen bis zum Jahr 2025 mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden. Das Ziel der Bundesregierung ist eine Versorgung in Höhe von einem Gigabit.
Dieses Ziel kann der ZWAR mit dem reinen Glasfaserausbau bis ins Gebäude ohne Schwierigkeiten erreichen. Informationen zum Fortschritt im Netzausbau finden Sie hier.
Mittlerweile gibt es eine Neufassung der Richtlinie „Graue Flecken“ die den Ausbau von flächendeckenden Gigabit-Netzen regelt.
Fördermittelpartner
Der Ausbau des Breitbandnetzes durch den ZWAR wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Projektträger ist die Aconium GmbH.
Vertragsgrundlage für den Breitbandausbau
Im Zusammenhang mit Straßenausbauvorhaben der Mitgliedsgemeinden investiert der in die Erneuerung und Erweiterung seines Leitungs- und Kanalnetzes. Die Mitverlegung von Glasfaserleitungen erfolgte bis 2018 hier weitestgehend, dadurch wurden Kosten gespart.
Grundlage für die Möglichkeit des Breitbandausbaus ist der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Erweiterung des Aufgabenbereichs des Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen zwischen den Gemeinden in Verbindung mit der Verbandssatzung des ZWAR.
Der überwiegende Teil der Mitgliedsgemeinden des ZWAR haben aufgrund des öffentlich-rechtlichen Vertrages beschlossen, dass sie den Breitbandausbau wünschen.
Stand der Fördermittelanträge
Der ZWAR hat im Auftrag der Mitgliedsgemeinden sechs verschiedene Fördermittelanträge beim Bund und beim Land Mecklenburg-Vorpommern gestellt.
Für alle sechs Projekte (1. bis 6. Förderaufruf) wurden dem ZWAR die endgültigen Fördermittelbescheide übergeben. Somit sind bereits alle Ausschreibungen abgeschlossen und der Baubeginn wurde uns angezeigt.
Weitergehende Informationen zum aktuellen Baufortschritt der einzelnen Fördermittelaufrufe finden Sie auf der entsprechenden Seite zu den Fördermittelprojekten im Breitbandausbau.
Kein Endkundengeschäft
Hier sei deutlich klargestellt, dass der ZWAR kein Anbieter von Telekommunikationsleistungen ist. Der ZWAR möchte zur Breitbanderschließung auf der Insel Rügen ein Glasfasernetz errichten. Hierzu ist es erforderlich Tiefbauarbeiten durchzuführen, Leerrohre (Flatliner) zu verlegen, Verteilpunkte zu errichten, die Glasfaser einzublasen und Hausanschlüsse herzustellen. Die errichtete Infrastruktur wird dann an einen oder mehrere Telekommunikationsanbieter (open access) verpachtet. Es wird kein Endkundengeschäft mit dem ZWAR entstehen. Der ZWAR verlegt ausschließlich die sogenannte passive Infrastruktur für die Breitbandversorgung und verpachtet diese an einen Anbieter.
Open Access Zugang bedeutet, dass der ausgewählte Betreiber verpflichtet ist, jedem Telekommunikationsunternehmen einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu unserem geförderten Glasfasernetz zu gewährleisten. Hierzu stellt ein Telekommunikationsunternehmen, welches Leerrohr, Glasfaser nutzen oder Haushalte per Signal versorgen möchte, einen Antrag bei dem ausgewählten Betreiber. Der Betreiber wird durch den ZWAR öffentlich bekanntgegeben (unter anderem auf der Förderdatenbank https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverview).
Der Open Access bzw. der diskriminierungsfreie Zugang zum Glasfasernetz wird in der NGA-Rahmenregelung unter § 8 geregelt. Gerne kann die NGA-Rahmenregelung unter folgendem Link nachgelesen werden.
Sie können Ihr ausgewähltes Telekommunikationsunternehmen auf den Wechsel auf das Glasfasernetz vom ZWAR ansprechen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen, keine Aussagen oder Angaben über andere Telekommunikationsunernehmen treffen dürfen.